Gleichstellung

Die Gleichstellung von Frau und Mann wird seit 1996 durch das Gleichstellungsgesetz geregelt. Auf dieser Website finden Sie alle relevanten Informationen zur Gleichstellung.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Das Wichtigste in einfacher Sprache

Die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern steht im Gesetz.

Gleichstellung bedeutet: Frauen und Männer werden gleich behandelt.

Beim Thema Gleichstellung geht es um diese Fragen:

  • Bekommen Frauen und Männer für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn? 
  • Wie können sich Frauen und Männer die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder gut teilen?
  • Welche Berufe wählen Mädchen und Jungs? Wählen sie ihren Beruf wegen ihrem eigenen Interesse oder vor allem weil sie denken, dass der Beruf wegen ihrem Geschlecht zu ihnen passt?
  • Was können Menschen tun, wenn sie sexuell belästigt werden?

Gleichstellung im Kanton Zürich

Seit 1981 ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverfassung verankert. Mit der Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes wurde 1996 auch die tatsächliche Gleichstellung gesetzlich festgelegt und damit die Grundlage für die heutige Gleichstellungsarbeit auf nationaler, kantonaler und regionaler Ebene geschaffen. Auf dieser Grundlage setzt sich der Kanton Zürich für die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung in der Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Bildung ein.  

Gleichstellung im Gesetz

Art. 8 Abs. 3 Bundesverfassung

«Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.»

Art. 11 Abs. 3 Verfassung des Kantons Zürich

«Mann und Frau sind gleichberechtigt. Sie haben Anspruch auf gleichen Zugang zu Bildungseinrichtungen und Ämtern, auf gleiche Ausbildung sowie auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Kanton und Gemeinden fördern die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen.»

Die Fachstelle sensibilisiert

Die Fachstelle Gleichstellung fördert auf Basis des Gleichstellungsgesetzes aktiv Projekte in den Bereichen Lohngleichheit, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und Berufs- oder Studienwahl. Mit Workshops zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sensibilisiert sie zudem Arbeitgebende und Arbeitnehmende zum Thema Diskriminierungsschutz.

Broschüre «Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben»
Broschüre "Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben"

Kontakt

Fachstelle Gleichstellung

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
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+41 43 259 25 72

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gleichstellung@ji.zh.ch

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Susanne Nef, Leiterin Fachstelle Gleichstellung

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susanne.nef@ji.zh.ch

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